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Alle Menschen haben eine Sache gemeinsam:
Sie möchten selbständig, selbstbestimmt und unabhängig leben.
Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden in der Behindertenbegleitung zu arbeiten, um den Menschen durch individuelle Konzepte zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen. Während meiner Ausbildung und meiner Arbeit habe ich viele unterschiedliche Konzepte und Förderprogramme kennengelernt, die es ermöglichen sollen, selbstständiger zu leben, sei es über Unterstützte Kommunikation, das TEACCH-Modell oder verschiedene Konditionierungssysteme.
Jedoch fehlten mir bei diesen Programmen die körperliche Mobilität, sowie die gesundheitliche Prävention. Was hilft es, wenn Menschen selbst Entscheidungen treffen können, aber für die Ausführung auf Hilfe von außen angewiesen sind?
Aus diesem Grund entwickelte ich ein Konzept, welches diese Punkte berücksichtigt:
Mein Konzept Fitnesstraining für Menschen mit Behinderung basiert auf vier einfachen Prinzipien, die es ermöglichen, mit dem minimalsten Aufwand den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
Ziele, die durch Fitnesstraining erreicht werden können…
…für die Menschen mit Behinderung
…für das Personal der Institution
Arbeitszeit = Lebenszeit und Lebenszeit ist begrenzt.
Laut einer Studie von T-online.de aus dem Jahr 20101 verbringt die deutsche Gesellschaft 36,8 Jahre mit Arbeiten. Das ist gut die Hälfte unserer Lebenszeit. Demnach sollte diese Zeit sinnvoll genutzt werden.
Es gibt Menschen, die gehen in die Arbeit um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, um ihre Familien versorgen zu können oder um Kredite abzubezahlen. Dann gibt es Menschen die in die Arbeit gehen, weil es ihnen Spaß macht und sie ihren Job gerne machen. Das letztere ist heutzutage nur noch selten zu finden. Grunde dafür sind:
Diese Gründe führen zu Fehlzeiten, welche die Arbeitsprozesse erschweren und dem Unternehmen langfristig schaden können.
Ziele, die durch Fitnesstraining am Arbeitsplatz erreicht werden können…
…für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
…für das Unternehmen:
*Alle Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Es greift die Kleinunternehmerregelung.
Es gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Irrtümer und Änderungen der Preise vorbehalten
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